Aufgaben der Einzelbescuhsüberwachung ⇒
Die Einzelbesuchsüberwachung wird von Justizvollzugsfachwirtinnen und Justizvollzugsfachwirten durchgeführt. Beim einem Einzelbesuch während der Untersuchungshaft in einer Justizvollzugseinrichtung ist die Überwachung besonders wichtig, da in diesem Stadium des Strafverfahrens die Gefahr der Flucht oder der Beeinflussung von Zeugen besonders hoch sein kann. Die Überwachung des Einzelbesuchs während der Untersuchungshaft umfasst:
1. Informationsvermittlung: Vor der Einzelbesuchsüberwachung werden die Besucher/-innen über die Besuchsregeln und Sicherheitsvorschriften informiert.
2. Überwachung: Die Einzelbesuchsüberwachung erfolgt optisch sowie akustisch. Sie dient insbesondere dazu, dass z. B. während der Untersuchungshaft keine Informationen ausgetauscht werden, die das laufende Strafverfahren beeinträchtigen könnten.
3. Dokumentation: Während der Einzelüberwachung können sachdienliche Hinweise dokumentiert und an das zuständige Gericht weitergeleitet werden. Bei Nichteinhaltung der Besuchsbedingungen, kann ein Einzelbesuch abgebrochen werden.