Das Bayerische Hauptstaatsarchiv ⇒
entstand am 1. August 1921 durch Zusammenlegung mehrerer, bis dahin selbständiger bayerischer Verwaltungs- oder Behördenarchive. Als Zentralarchiv des Freistaats Bayern und seiner Vorläuferinstitutionen verwahrt es das Archivgut der bayerischen Ministerien, der landeszentralen Behörden und der Gerichte.
Hinzu kommen die Überlieferung der im 19. Jahrhundert aufgelösten Hochstifte und Klöster, zahlreiche Adelsarchive, die Überlieferung verschiedener parlamentarischer Körperschaften sowie umfangreiche und bedeutende Sammlungs-, Nachlass- und Verbandsbestände. Zu letzteren zählt das Archiv der sudentendeutschen Volksgruppe.