Aufgaben des Besuchsdienstes ⇒
Während der Haftzeit ist die Aufrechterhaltung der sozialen Kontakte der Gefangenen unverzichtbar. Zu den Aufgaben der Justizvollzugsfachwirtinnen und Justizvollzugsfachwirte, die im Besuchsdienst eingesetzt sind, gehören:
1. Informationsvermittlung: Der Besuchsdienst informiert Besucher/-innen über die Besuchsregeln und Sicherheitsvorschriften innerhalb einer Justizvollzugseinrichtung. Er erklärt den Ablauf des Besuchs von Gefangenen, die erforderlichen Kontrollen und steht für alle Fragen zum Besuch zur Verfügung.
2. Koordination von Besuchen: Der Besuchsdienst ist für die Organisation und Koordination von Besuchen durch Angehörige, Freunde und andere autorisierte Personen zuständig. Hier werden die Besuchszeiten festgelegt und Termine vereinbart.
3. Überwachung von Besuchen: Während der Besuchszeiten überwacht der Besuchsdienst die Besucher/-innen und Gefangenen, um sicherzustellen, dass alle Sicherheitsvorschriften eingehalten werden und keine unerlaubten Gegenstände oder Nachrichten ausgetauscht werden.
4. Sicherheitsaufgaben: Neben der Kontrolle der Räumlichkeit vor Besuchsbeginn und nach Besuchsende obliegt es dem Besuchsdienst die Besuche optisch direkt und per Videoüberwachungsanlage zu überwachen und bei Verletzung der Besuchsregeln ggf. abzubrechen oder die Rahmenbedingungen für Folgebesuche zu planen.